Für Gérard Delaloye ist Amaudruz ein unverbesserlicher Nazi der schlimmsten Sorte. Trotzdem hat er aus grundsätzlichen Überlegungen Vorbehalte gegenüber dem Lausanner Prozess.
«Im Namen der Meinungsfreiheit habe ich damals gegen die Einführung des Artikels 261bis gestimmt. Die Geschichte lehrt uns, dass jedes antifreiheitliche Gesetz (liberticide: das die Freiheit vernichtet, Amn. des Übersetzers) sich schliesslich gegen das verfolgte Ziel selbst wendet, auch wenn das Ziel, wie im vorliegenden Fall, ehrenwert ist. Doch der Kampf gegen Rassismus und Negationismus muss politisch, nicht juristisch geführt werden.»
«Niemals wird ein Gericht jemanden daran hindern zu denken oder gar zu sagen, was er will.»
Delaloye befürchtet, dass der Lausanner Prozess dem Nazi-Anhänger unerwünschte Publizität verleihen wird. Prominente Gegner wie der Anwalt Serge Klarsfeld verschaffen dem Angeklagten, der während Jahrzehnten nur in einem eng begrenzten Kreis publizistischen Einfluss hatte, eine unverhoffte Medienpräsenz.
Der Antirassismus-Artikel wurde Anfang der Neunziger Jahre von aufgeklärten konservativen Politikern nicht von Liberalen gefordert. Zu einem Zeitpunkt, als die wirtschaftliche Situation angespannt war, wollte man sich rechtzeitig gegen den drohenden politischen Extremismus wappnen. Ins gleiche Horn stösst auch François Gross in seinem Kommentar in Le Temps, wenn er eine Bestrafung Amaudruz‘ fordert, damit «die Modernisierungsverlierer nicht in die Arme der Rechtsextremen getrieben werden».
«Wird das Problem nicht gerade verkehrt angegangen? Wäre es nicht besser, wenn man die wirtschaftliche Liberalisierung reglementieren würde, um zu verhindern, dass die zunehmende Verarmung die Leute in die Arme der extremen Rechten treibt?»
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Übersetzung: Jan Gunz, Übersetzer SAL
